Newsletter 03/2013 - Neues aus dem Markt

28.03.2013 - Gericht stärkt Rechte von Betreibern

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Betreiber von PV-Anlagen ihre Stromeinspeisung ins Netz selbst messen. Eine kostenpflichtige Zähler­ablesung durch den Netzbetreiber ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Der Urteilsspruch gilt für alle Anlagen mit reinen Stromeinspeisemessungen, die bis zum 31. Dezember 2011 in Betrieb genommen wurden. Zähler, die neben der Ein­speisung auch Stromentnahmen (Eigenverbrauch) er­mitteln, sind hiervon weiterhin ausgenommen.

Download: Pressemitteilung zum BGH-Urteil

Logo Luxor
Logo Fronius De
Logo SMA
Logo Huawei
Solis-Logo
Logo K2
ENSTALL
BYD Logo
Logo Kiwigrid
Logo Solar Log Neg