So kann es weitergehen: Mit 536,380 MWp liegt der PV-Zubau im Januar 2021 laut Zahlen der Bundesnetzagentur nochmals knapp über dem bereits sehr guten Vormonat Dezember 2020 (wir berichteten). Vergleicht man die Januar-Ergebnisse seit 2010, nimmt der erste Monat des Jahres 2021 einen Spitzenplatz ein. Übertroffen wird er nur vom Januar 2019 mit den Vorzugseffekten durch das Energiesammelgesetz.
Eine Analyse nach Anlagengrößen für Januar 2021 zeigt: Mit Ausnahme des Ausschreibungssektors (Anlagen über 750 kWp) konnten alle Anlagensegmente zulegen.
Den größten Anteil am vielversprechenden Jahresstart hat das Segment der Anlagen über 100 kWp bis 750 kWp. Insgesamt 45 % entfallen hierauf. Der Zubau bei dieser Anlagenklasse ist so groß wie seit zwei Jahren nicht mehr.
Stark präsentierte sich ebenfalls wieder das Kleinanlagensegment bis 10 kWp, das im Vergleich zum Dezember dazugewinnen konnte.
Insgesamt stellt sich der Zubau für Januar 2021 wie folgt dar:
- Anlagen bis 10 kWp: 102,199 MWp
- Anlagen > 10 kWp – 30 kWp: 52,7 MWp
- Anlagen > 30 kWp – 100 kWp: 62,397 MWp
- Anlagen > 100 kWp – 750 kWp: 242,918 MWp
- Anlagen über 750 kWp: 76,167 MWp
Aufgrund des großen Zuwachses bei den Anlagen bis 750 kWp liegt die Vermutung nahe, dass hier ein Vorzugseffekt zu beobachten ist. Aktuell gilt für neue Dachanlagen mit einer Leistung von mehr als 300 kWp bis einschließlich 750 kWp noch eine Übergangsregelung, sie werden nach dem alten EEG vergütet. Ab 1. April müssen Betreiber dieser Anlagen gemäß EEG 2021 jedoch wahlweise an einer Ausschreibung teilnehmen oder erhalten eine feste Vergütung von nur noch 50 % der erzeugten Strommenge (Details: siehe hier).
Die aktuellen Vergütungssätze für Solarstromanlagen finden Sie stets in den Übersichten des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Link: BSW-Übersicht „EEG - feste Einspeisevergütungen (Basis)“
Link: BSW-Übersicht „EEG - Vergütungsübersicht mit Erlösen aus Direktvermarktung“