Die Bundesnetzagentur hat die PV-Meldezahlen für den Monat Dezember 2017 bekanntgegeben. Insgesamt wurden Anlagen mit einer Leistung von 157,844 Megawattpeak (MWp) im Dezember 2017 registriert. Im Vergleich zum November (116,114 MWp) bedeutet dies ein Plus. Unter die Neuregistrierungen fallen ebenfalls 21 PV-Freiflächenanlagen mit 75,890 MWp.
Mit der Veröffentlichung steht gleichzeitig die neu installierte PV-Leistung für das vergangene Jahr fest: Diese liegt 2017 mit 1,753 Gigawattpeak (GWp) zwar erneut deutlich unter dem gewünschten Zubau von 2,5 GWp. Gegenüber 2015 und 2016 bedeutet dies jedoch einen Anstieg von rund 200 MWp. In puncto Einspeisevergütung gibt es keine Veränderung. Die Solarförderung bleibt auch in den kommenden drei Monaten stabil:
Vergütungssätze in Cent/kWh - Feste Einspeisevergütung |
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Inbetriebnahme |
Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude nach § 48 Absatz 3 EEG |
Sonstige Anlagen bis 100 kWp |
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bis 10 kWp |
bis 40 kWp |
bis 100 kWp |
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bis 31.01.2018* |
12,20 |
11,87 |
10,61 |
8,44 |
ab 01.02.2018* |
12,20 |
11,87 |
10,61 |
8,44 |
ab 01.03.2018* |
12,20 |
11,87 |
10,61 |
8,44 |
ab 01.04.2018* |
12,20 |
11,87 |
10,61 |
8,44 |
*) Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2017 (anzulegender Wert abzüglich 0,4 Cent/kWh nach § 53 EEG 2017)
Die Vorzeichen für 2018 sind damit vielversprechend – und die Investition in Solarstrom nach wie vor äußerst attraktiv: Dies gilt insbesondere in der ersten Jahreshälfte, in der sich der Vorteil der zusätzlichen Vergütung aus dem Jahr der Inbetriebnahme (sog. 21. Jahr) besonders auf die Renditeerwartungen auswirkt. Zusätzlich profitieren Investoren vom günstigen Preisniveau im Modulbereich.
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