Die Bundesnetzagentur (BNA) hat die PV-Zubauzahlen für Dezember 2018 veröffentlicht und gleichzeitig Informationen über den Gesamtzubau für 2018 sowie die Photovoltaik-Fördersätze für Februar bis April 2019 bekanntgegeben.
Starker Dezember-Wert dank großer PV-Anlagen
Mit 376,571 Megawattpeak (MWp) wurde der höchste Monatswert im Jahr 2018 erreicht. Über 40 % der gemeldeten Leistung entfällt auf PV-Freiflächenanlagen, die seit dem 1. März 2015 nicht im PV-Meldeportal, sondern im Anlagenregister erfasst wurden. Ebenfalls enthalten sind Vor- und Nachmeldungen.
Tatsächlich in Betrieb genommen wurden somit nur PV-Anlagen mit einer Leistung von 273 MWp.
Ein Blick auf die Verteilung nach Anlagenklassen im Dezember zeigt: Das Anlagensegment von 100 bis 750 kWp macht mit über 150 MWp neu gemeldeter Leistung knapp 40 % des Gesamtzubaus für Dezember aus. Auf das Distributionsgeschäft bis 100 kWp entfallen insgesamt 72,664 kWp und damit nur knapp 20 %.
Es ist davon auszugehen, dass sich der Vorzugseffekt auch in den Januarzahlen widerspiegeln wird.
Jahreswert über dem politisch vorgegebenen Zubauziel
Mit der Bekanntgabe des Dezemberzubaus steht nun auch der Gesamtzubau für 2018 fest. Hiernach wurden 2.960 MWp neu registriert, der höchste Wert seit 2013 und ein Plus von etwa 60 % gegenüber 2017 (1.778 MWp). Damit wird erstmals wieder das politisch vorgegebene Zubauziel von 2,5 GWp/Jahr übertroffen. Die gestiegene Nachfrage geht nach Analysen des Bundesverbands Solarwirtschaft maßgeblich auf die gesunkenen Photovoltaik-Systempreise zurück. Insgesamt liegt der Gesamtzubau der nach dem EEG geförderten PV-Anlagen bei 45,929 MWp.
Einspeisevergütung sinkt um 1 Prozent
Wie im Vorfeld erwartet, sinkt die monatliche Vergütung jeweils zum 1. Februar 2019, 1. März 2019 und 1. April 2019 um ein Prozent. Für die Berechnung wurde gemäß § 49 EEG die neu installierte Leistung aus den vergangenen sechs Monaten (Juli – Dezember 2018) auf ein Jahr hochgerechnet. Für Photovoltaik-Dachanlagen mit einer installierten Leistung zwischen 40 und 100 kWp liegt die Einspeisevergütung aufgrund der im Energiesammelgesetz festgelegten Sonderkürzungen bei 9,47 Cent pro Kilowattstunde (Februar) bzw. 8,99 und 8,50 Cent pro Kilowattstunde (März und April). Die Vergütungssätze können Sie immer aktuell in der Übersicht des Bundesverbandes für die Solarwirtschaft nachlesen.
Link: BSW-Übersicht „EEG - feste Einspeisevergütungen (Basis)“
Link: BSW-Übersicht „EEG - Vergütungsübersicht mit Erlösen aus Direktvermarktung“