Im Rahmen der 50,2 Hertz-Umrüstung gehen einige Netzbetreiber zu unserer Überraschung bei der Vergabe der Nachrüstarbeiten eigene Wege: Anders als zunächst kommuniziert, stellen diese Netzbetreiber dem Anlagenbesitzer Gebühren für administrative Kosten in Rechnung, wenn dieser einen anderen als den vom Netzbetreiber vorgeschlagenen Fachbetrieb für die Umrüstung beauftragt.
Diese Regelung ist umso enttäuschender für uns, als wir Ihnen noch zu Jahresbeginn mit der Teilnahme an den 50,2 Hertz-Zertifizierungsschulungen neue Verdienstmöglichkeiten eröffnen wollten. Dennoch kann es für Ihren Kunden von Vorteil sein, Sie mit der Umrüstung zu betrauen. So könnte er einen Teil der Wartungs- oder Anfahrtskosten sparen, wenn Sie ihm zeitgleich mit der Umrüstung die Durchführung einer Wartung anbieten. Außerdem sollte bei Arbeiten am Gerät durch Dritte vorab unbedingt geprüft werden, ob der Gewährleistungsanspruch des Wechselrichterherstellers dadurch erlischt. Ist das der Fall, sollte der Fachbetrieb die Nachrüstung vornehmen, der die Anlage errichtet hat.
Gerne unterstützen wir Sie bei Erstellung eines Kundenanschreibens. Wenden Sie sich dafür bitte an den für Sie zuständigen Kundenbetreuer.