Viele Anlagenbesitzer haben im Rahmen der 50,2 Hz-Nachrüstung Post von Ihrem Verteilnetzbetreiber bekommen, in der eine Verwaltungs-Mehrkostenpauschale für die Fälle angedroht wurde, in denen die Umrüstung durch den sogenannten Wunschinstallateur durchgeführt werde, auch wenn dessen Rechnung nicht teurer ausgefallen ist als eine mögliche Umrüstung durch ein vom Netzbetreiber bestelltes Unternehmen.
Nach Auffassung des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums ist diese Praxis nicht zulässig. Das Handling werde durch die verfügbaren Mittel gedeckt. Nach wie vor gilt jedoch: Mehrkosten, die über die Fallpauschale hinausgehen, trägt der Anlagenbetreiber selbst.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Dachverbandes für das Elektrogewerbe, ZVEH, sowie den Hinweisen des Wirtschaftsministeriums.