Neues aus dem Markt

31.01.2025 - Bundestag verabschiedet Solarspitzengesetz

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und den Grünen hat der Bundestag am 31. Januar 2025 das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ beschlossen. Das unter dem Namen „Solarspitzengesetz“ bekannte Regelwerk enthält eine Vielzahl von Neuerungen und Anpassungen, mit denen die Flexibilität im Stromsystem erhöht werden soll. Vor dem Hintergrund des zügigen Ausbaus der erneuerbaren Energien bei einem gleichzeitig massiv steigenden Strombedarf wurden Vorkehrungen für einen sicheren Betrieb des Stromnetzes sowie beschleunigte und transparente Netzanschlussprozesse getroffen. Ein besonderer Fokus lag auf Maßnahmen zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse.

Die wichtigsten Neuerungen

  • Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen für neue Photovoltaikanlagen: Um den Wegfall zu kompensieren, wird der Förderzeitraum „nach hinten“ verlängert. Von der Regelung ausgenommen sind Anlagen unter 2 kWp Leistung sowie Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 100 kWp für Zeiträume vor dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird. Wirtschaftliche Vorteile lassen sich ggf. in Verbindung mit einem Stromspeicher durch eine intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Solarstroms in diesen Zeiten erzielen.

    Tipp für Betreiber/innen von Bestandsanlagen: Ein freiwilliger Wechsel zu dieser Option ist möglich. Als Anreiz erhalten diese eine Vergütungserhöhung von 0,6 Cent/kWh.

  • Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung auf 60 Prozent der installierten Leistung: Diese Pflicht gilt für Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 2 und weniger als 100 kWp, bis ein intelligentes Messsystem installiert ist. Die Ansteuerbarkeit muss durch den Netzbetreiber getestet sein. Die Begrenzung dieser Anlagen gilt für die Betreiber/innen aber nur, sofern die Anlage der Veräußerungsform der Einspeisevergütung oder des Mieterstromzuschlags zugeordnet ist (nicht bei Direktvermarktung).

    Die Integration eines Batteriespeichers in gewerblichen und privaten Anwendungen sowie eine intelligente Steuerung des Eigenverbrauchs können die Wirtschaftlichkeit der Anlage somit maßgeblich erhöhen.
  • Direktvermarktung: Eine Pflicht zur Direktvermarktung bei Anlagen mit einer Leistung unter 100 kWp gibt es nicht, aber diese kleineren PV-Anlagen können künftig durch diverse Klarstellungen und Vereinfachungen einfacher ihren Strom an der Börse verkaufen.

  • Steuerbarkeit von PV-Anlagen mit einer Leistung von 7 kWp durch Netzbetreiber: Zum Einsatz kommen dabei Smart Meter und Steuerungstechnik. Hiermit soll einer Überlastung der Netze vorgebeugt werden. Ausgenommen von der Steuerungspflicht sind „Nulleinspeise-Anlagen” sowie Plugin-Anlagen.

  • Flexiblere Regelungen für Batteriespeicher bei der Zwischenspeicherung von Netzstrom: Neben der Erhöhung des Eigenverbrauchs können Speicher damit auch für den Stromhandel und Systemdienstleistungen genutzt werden.

    Der Gesetzgeber sieht dafür eine Pauschaloption für Heimspeicher und die Abgrenzungsoption für größere Speicher vor. Voraussetzung für die praktische Anwendung ist eine noch zu formulierende Festlegung der Bundesnetzagentur. Zudem müssen die Anlagen in der Direktvermarktung betrieben werden. Weiterhin werden Ladepunkte (und damit die angeschlossenen Elektroauto-Akkus) den Speichern gleichgestellt, was „Vehicle-to-Grid“-Speicherlösungen erlaubt.

  • Umsetzung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen

Weiterer Zeitplan

Nach der Annahme des Gesetzes im Bundestag wird dieses nun an den Bundesrat überstellt, der am 14. Februar 2025 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommt. Nach der entsprechenden Entscheidung wird das Gesetz dann noch im Februar oder März im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

Den Gesetzestext und weiterführende Informationen, z. B. die Bewertung durch den Bundesverband Solarwirtschaft, finden Sie unter den untenstehenden Links.

Link: Gesetzestext
Link: Pressemitteilung des Bundesverbands Solarwirtschaft (31.01.2025)