Die DIN VDE 0100-712 fasst bereits seit 2006 Grundlagen für die Errichtung von PV-Anlagen zusammen. In die jetzt aktualisierte, deutlich umfangreichere Form, die seit Kurzem vorliegt, wurden neue Vorgaben zur Beschriftung aufgenommen.
Die wichtigsten Neuerungen für Anlagenbetreiber sind:
- Warnhinweisschild (Ziffer 712.514.101): Hinweis auf Vorhandensein einer Solarstromanlage auf einem Gebäude. Da diese Vorgabe bisher häufig übergangen wurde, ist sie in der aktualisierten Norm vorgeschrieben.
- Ergänzung für weitere Hinweise (Ziffer 712.514.102): Dauerhafte Kennzeichnung an jedem Zugangspunkt zu aktiven Teilen auf der Gleichspannungsseite (Verteiler und Verbindungsdose).
- Wechselrichterbeschriftung (Ziffer 712.514.103): Hinweis auf dem Wechselrichter, das Gerät vor Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten elektrisch zu trennen („Kann-Vorschrift“).
Darüber hinaus enthält die Neufassung neue Begriffsdefinitionen und Vorgaben zur elektrischen Sicherheit, Brandschutz, Schutz von Betriebsmitteln gegen äußere Einflüsse, Rückströme, Kabelverlegung, Beschriftung von Betriebsmitteln sowie den Potenzialausgleich. Hierbei handelt es sich jedoch größtenteils um Vorgaben, die bereits jetzt in der Praxis Anwendung finden. Für die Einhaltung dieser Pflichten ist dabei nicht nur der Installateur verantwortlich, sondern auch der Betreiber, der eine kontinuierlich sichtbare Kennzeichnung auf der Anlage gewährleisten muss.