Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Bundestag noch einmal zahlreiche, zum Teil substanzielle Änderungen am jüngst novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) vorgenommen.
Das jetzt verabschiedete Artikelgesetz sieht u. a. folgende Nachbesserungen vor:
- Der neue Degressionsmechanismus greift ab 1. Februar 2017. Zur Ermittlung wird der PV-Zubau im zweiten Halbjahr 2016 herangezogen, welcher dann auf ein Jahr hochgerechnet wird. Wie bereits berichtet, könnte die Einspeisevergütung um bis zu 3 % steigen. Die Höhe der Vergütungssätze für die unterschiedlichen Anlagengrößen wird Ende Januar 2017 von der Bundesnetzagentur bekanntgegeben.
- Bivalent betriebene Stromspeicher, bei denen Strom aus dem Netz bezogen und später wieder dorthin eingespeist wird, werden nicht mehr doppelt mit der EEG-Umlage belastet. Bisher sollte die Abgabe für beide Vorgänge - d.h. den Bezug und die Rückspeisung – fällig werden. Nach der Neuregelung fällt eine einfache EEG-Umlage nur noch für den Stromanteil an, der für den Eigenverbrauch gespeichert wird.
- Weiterhin wurden Anschlussregelungen zum Bestandschutz beim Eigenverbrauch gefunden. Aus Gründen des Vertrauensschutzes waren Bestandsanlagen im EEG 2014 von der anteiligen Umlagepflicht ausgenommen worden. Diese Regelung, die ursprünglich nur bis Ende 2017 befristet war, bleibt nun bestehen. Eine Umlagepflicht entsteht erst dann, wenn die Bestandsanlage grundlegend erneuert wird.
- Weiterhin positiv: Sanktionen bei der Verletzung der Meldepflichten wurden dahingehend abgemildert, dass diese auf den Zeitraum seit Inkrafttreten des EEG 2014 reduziert werden. Bei Vererbung einer bestehenden Anlage bleibt die Befreiung von der EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom erhalten. Dies schützt insbesondere landwirtschaftliche Familienbetriebe.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat positiv auf die Änderungen reagiert und erwartet mit Blick auf die aktuell guten Finanzierungskonditionen und die Preisentwicklung bei Solarmodulen und Batteriespeichern eine Belebung der PV-Nachfrage: „Verbesserte Förderkonditionen, geringere Abgaben und eine höhere Investitionssicherheit dürften den Inlandsmarkt für Solarstromanlagen und Batteriespeicher beleben“, so BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig.