Trotz wiederholter Kritik hat der Bundestag heute mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition den Gesetzesentwurf zur EEG-Novelle verabschiedet. Die EEG-Umlage belastet den solaren Eigenverbrauch zukünftig wie folgt:
- Für alle Neuanlagen über 10 kWp gilt eine anteilige EEG-Abgabe von 40 %. Diese wird gleitend eingeführt: Bis Ende 2015 zahlen Anlagenbesitzer 30 % (derzeit 1,9 Cent/ kWh), bis 2016 35 %, ab 2017 dann 40 % (dies entspräche 2,5 Cent/kWh).
- Keine Umlage für alle Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.08.2014 sowie für alle Neuanlagen bis 10 kWp (max. Jahreserzeugung 10 MWh). Für 2017 ist eine Überprüfung dieser Regelung geplant.
Als geringfügige „Kompensation“ der EEG-Eigenverbrauchsabgabe wird zum 1.8.2014 eine einmalige Erhöhung der PV-Vergütung um 0,3 Cent/kWh durchgeführt.
Damit Sie ab sofort auch nach den zukünftigen Richtlinien planen können, haben wir unser EWS-Renditetool zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit angepasst. Sie finden dies im Partner-Login.
Hier zeigt sich: Die größte Rentabilität von PV-Anlagen wird bei kleinen Neuanlagen erwartet. Aber auch im mittleren und größeren Anlagensegment können weiterhin problemlos Renditen von 6 bis 8 % erreicht werden. Welche Parameter dafür passen müssen, sehen Sie in den drei Beispielen (Inbetriebnahme März/August im Vergleich), die unten als Download angefügt sind.
Download: Renditebeispiel 1: Handwerk 15 kW