Seit dem 1. Januar 2013 gilt eine neue Regelung für kleine Solarstrom-Anlagen: Hiernach sind alle Neuanlagen sowie Bestandsanlagen bis 30 kWp, die seit Januar 2012 in Betrieb genommen wurden, verpflichtet, am sogenannten Einspeisemanagement teilzunehmen. Dieses sieht eine zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung vor, z. B. in Spitzenlastzeiten.
Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, haben Betreiber von Solarstrom-Anlagen die Wahl zwischen zwei Umsetzungsvarianten:
- Abregelung der Anlagenleistung auf 70 %: Damit in diesem Fall produzierter Strom nicht einfach verpufft, sondern sinnvoll genutzt wird, stehen vielfältige technische Lösungen zur Verfügung, z. B. Geräte zur gezielten Steuerung des Eigenverbrauchs oder der Einsatz von Speichertechnologie.
- Installation einer Fernsteuereinheit: Mit Hilfe der Rundsteuertechnik kann der verantwortliche Netzbetreiber bei Bedarf die Stromeinspeisung schrittweise reduzieren.
Wer seine Anlage bisher noch nicht nachgerüstet hat, sollte schnellstmöglich aktiv werden, um nicht die Vergütung seines erzeugten Solarstroms nach dem EEG aufs Spiel zu setzen. Die Entscheidung für eine der Varianten ist jedoch nicht endgültig und kann jederzeit revidiert werden.
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