Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Betreiber von PV-Anlagen ihre Stromeinspeisung ins Netz selbst messen. Eine kostenpflichtige Zählerablesung durch den Netzbetreiber ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Der Urteilsspruch gilt für alle Anlagen mit reinen Stromeinspeisemessungen, die bis zum 31. Dezember 2011 in Betrieb genommen wurden. Zähler, die neben der Einspeisung auch Stromentnahmen (Eigenverbrauch) ermitteln, sind hiervon weiterhin ausgenommen.