Das Interesse an PV-Speichern ist weiterhin stabil: Das zeigen neue Zahlen der KfW-Bank. Insgesamt 4.300 Anträge sind seit Programmbeginn der Speicherförderung (Programm 275) eingegangen.
Seit dem 1. März 2016 können Unternehmen wie Privatpersonen die Anschaffung eines stationären Batteriespeichers in Verbindung mit einer Neu- oder Bestandsanlage (mit Inbetriebnahmedatum nach dem 31. Dezember 2012) fördern lassen. Die Unterstützung besteht aus zwei Teilen: einem zinsgünstigen KfW-Kredit und einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die installierte Leistung darf dabei 30 kWp nicht überschreiten, die PV-Anlage muss in Deutschland stehen und mindestens 5 Jahre betrieben werden. Pro Anlage ist nur ein Batteriespeichersystem förderfähig.
Von den eingereichten Anträgen wurden allein im vergangenen Juni 1.719 Anträge, im Juli 457 und im August 585 Anträge gestellt. Die Juni-Zahlen sind dabei auf Vorzugseffekte zurückzuführen, da ab Juli der Tilgungszuschuss von 25 % auf 22 % abgesenkt wurde. Zum 1. Januar 2017 ist dann die nächste Degressionsstufe erreicht (19 %). Besonders interessant scheint das Programm dabei für Neuanlagen zu sein: 90 % der Anfragen entfallen auf Neuinstallationen mit Speichersystem, nur 10 % auf Nachrüstungen von bestehenden Anlagen.