Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat einige Veränderungen bei der Förderung von Erneuerbaren Energien und Photovoltaik bekanntgegeben. Seit dem 18. November 2016 gibt es im KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (Programmnummer 270) folgende Neuerungen:
- Privatpersonen und andere nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller dürfen den Bruttokaufpreis inklusive Mehrwertsteuer finanzieren.
- Finanzierung von Modernisierungen, wenn sie zur Leistungs- oder Ertragssteigerung der Anlage führen.
- Der Erwerb gebrauchter Anlagen wird finanziert, wenn diese nicht länger als 12 Monate am Stromnetz waren.
- Mitfinanziert werden jetzt auch Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot sowie zur Digitalisierung der Energiewende.
- Zusätzliche Laufzeitvariante mit 15 Jahren (interessant für Finanzierung von Windparks)
Das separate Programm 274 wurde geschlossen und in das KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270) integriert. Photovoltaikanlagen werden ebenfalls im Programm 270 finanziert.
Einen Überblick über die verfügbaren Programme finden Sie in der Grafik oben. Weitere Infos zu den Inhalten der einzelnen Förderprodukte erhalten Sie direkt auf der KfW-Webpräsenz. Bitte beachten Sie: Im Januar 2017 stehen im Speicherprogramm 275 wieder neue Mittel zu Verfügung.