Heute tritt nach langen Verhandlungen die neue EU-Verordnung im Handelsstreit um den Import von Solarmodulen aus der Volksrepublik China in Kraft und umfasst folgende Punkte:
- Für Modulimporte von chinesischen Herstellern, die sich freiwillig zur Einhaltung und Offenlegung bestimmter Lieferbedingungen (u.a. zu Mindestpreisen) verpflichtet haben, fallen keine Strafzölle an.
- Verweigerer dieser Lösung müssen Strafzölle von durchschnittlich 47,6 % zahlen.
- Nach Überschreiten einer Höchsteinfuhrmenge pro Jahr werden für alle wieder Zölle fällig.
- Alle Maßnahmen gelten ab dem 6. August 2013.
Der offizielle Beschluss (siehe u.a. Download) schweigt sich bezüglich der Mindestimportpreise sowie der maximalen Einfuhrmenge pro Jahr aus. Der BSW-Solar zitiert jedoch aus gut unterrichteten Kreisen, dass letztere bei 7 GW pro Jahr in Verbindung mit einer Preisuntergrenze von 0,56 € pro Wattpeak liegen sollen. Auch für Wafer und Zellen sind Mindestpreise sowie Importobergrenzen festgelegt worden.
Zu vielen Details der Umsetzung, u.a. die zeitliche Befristung dieser Regelung sind bisher keine belastbaren Angaben gemacht worden. Gegenwehr kommt von Seiten der europäischen Kläger, die diese Lösung nun vor dem Gerichtshof der EU anfechten wollen, weil sie durch diese Mindestpreise nur die Dumpingpreise auf heutigem Niveau festgeschrieben sehen. Aber auch die Gegenseite übt Kritik, weil man steigende Systempreise und damit Marktrückgang befürchtet. Indes haben sich rund 100 und damit ca. 70 % der chinesischen Hersteller von Solarmodulen, teilweise im Verbund mit Tochterfirmen, schriftlich zur Einhaltung von Mindestpreisen bei der Einfuhr in die EU verpflichtet.