Mit der Einführung des Marktstammdatenregisters (MaStR) schafft die Bundesnetzagentur ab 2017 ein online-basiertes Register aller Stromerzeugungsanlagen (erneuerbar und konventionell) und Speicher. In diesem werden das PV-Melderegister und das Anlagenregister zusammengefasst und ab Mai 2017 endgültig abgelöst.
Für die Inbetriebnahme ist folgender Zeitplan avisiert:
Ab März 2017: Technische Inbetriebnahme und Integration der Netzbetreiber
Ab Mai 2017:
- Meldepflicht aller Neuanlagen
- Integration aller anderen Marktakteure
- Start der Übernahme der Datenverantwortung für die Bestandsanlagen
Betreiber von Bestandsanlagen sind dazu aufgerufen, in den Datensatz ihrer PV-Anlage Einsicht zu nehmen, die Richtigkeit der Informationen zu bestätigen bzw. ergänzende Angaben zu machen. Dies muss nach dem aktuellen Plan spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Start des MaStRs geschehen. Eine Meldung ist erforderlich, um die Vergütungsansprüche zu sichern.
Für die Identifikation der Anlagen durch den Anlagenbetreiber im Rahmen der sogenannten Verantwortungsübernahme werden von der BNA zwei Verfahren plus eine Option bei Nichtauffinden der Anlagen angeboten:
- E-Mail an den Anlagenbetreiber (Standardweg): inkl. Übernahmeschlüssel und einem Direktlink in die Masken zur Erfassung der Bestandsdaten
- Suchverfahren ohne geheimen Übernahmeschlüssel durch den Anlagenbetreiber + Vervollständigung der Daten
- Bestandsanlage ist nicht in den im MaStR bereitgestellten Bestandsdaten enthalten: Neuerfassung
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur. Zur Benachrichtigung Ihrer Kunden (Betreibern von Bestandsanlagen) empfehlen wir zudem das Informationsblatt der BNA im Download.
Link: Website Bundesnetzagentur
Download: Informationspapier "Bestandsanlagen der Stromerzeugung - Integration ins MaStR"