Nach dem kleinen Hänger im Juli (wir berichteten) hat der Photovoltaik-Zubau im August 2022 wieder kräftig zugelegt. Mit 561,353 MWp – und somit fast 100 MWp über dem Vormonat – liegt das Bruttoergebnis aller Solaranlagen wieder auf dem Niveau der Monate April bis Juli.
Im Vergleich zum August 20221 ist sogar ein Plus von 125 MWp zu verzeichnen.
Mit knapp 50 Prozent (%) der Anlagenleistung stellen die kleinen und mittleren Anlagen bis 30 kWp Leistung den Löwenanteil des Zubaus im August 2022, die Anlagen über 750 kWp machen ein weiteres Drittel aus.
Die genauen Ergebnisse pro Anlagensegment sind in der Tabelle aufgeschlüsselt, zusammen mit einem Vergleich der ersten acht Monate 2021 und 2022.
Insgesamt sind 2022 bisher geförderte Anlagen mit einer Gesamtleistung von 4,227 GWp registriert worden. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies ein Plus von knapp 17 %.
Positives lässt sich auch bei der Einspeisevergütung berichten. Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche (27. September 2022) den beihilferechtlichen Antrag Deutschlands auf Einführung „finanzieller Anreize für Verbraucher, in kleine Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen zu investieren, um mehr Strom in das Netz einzuspeisen, statt ihn nur für den Eigenverbrauch zu nutzen“ genehmigt. Konkret bedeutet dies: Die erhöhten Vergütungssätze für Voll- und Teileinspeisung, d. h. Anlagen mit und ohne Eigenverbrauch, sind nun bestätigt. Sie gelten für Inbetriebnahmen ab 30. Juli 2022. Für diejenigen, die die Inbetriebnahme ihrer Anlage bewusst in den August verschoben haben, hat sich das Warten also ausgezahlt.
Für den genauen Wortlaut und Informationen zu weiteren genehmigten Maßnahmen im Rahmen des EEG empfehlen wir Ihnen die Pressemitteilung der EU-Kommission. Für die Vergütungssätze haben wir die aktuelle BSW-Vergütungsübersicht für Sie verlinkt.
Link: Pressemitteilung der EU-Kommission: Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt weitere Maßnahmen Deutschlands zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Strom (27.09.2022)
Link: BSW: Vergütungsübersicht EEG 2021 / 2023 mit Übergangsregelungen