Fit für das EEG 2021: Ab sofort berücksichtigt QuickPlan, das EWS Planungs- und Kommunikationstool, bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit von PV-Projekten folgende neue Rahmenbedingungen, die mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Kraft getreten sind:
- Die anteilig auf 40 % verminderte EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch fällt nun erst ab 30 kWp Anlagengröße oder einer Eigenverbrauchsmenge >30 MWh pro Jahr an. Bisher lagen diese Begrenzungen bei 10 kWp Anlagengröße bzw. 10 MWh Jahreseigenverbrauch.
- Beim Anlagensegment der Aufdachanlagen >300 kWp bis einschließlich 750 kWp gibt es künftig zwei Optionen für die Vergütung im Rahmen des EEG, zwischen denen QuickPlan unterscheidet:
- Sofern die gesamte produzierte Strommenge vergütet werden soll, ist die Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur verpflichtend. Ein Eigenverbrauch oder eine anderweitig eigenständige Vermarktung ist in diesem Fall nicht mehr zulässig. QuickPlan bietet in diesem Fall die Berücksichtigung des Eigenverbrauchs nicht mehr an.
1. Option für Aufdachanlagen >300 bis 750 kWp gemäß EEG 2021: Teilnahme an Ausschreibung (kein Eigenverbrauch möglich)
- Wenn die Teilnahme an einer Ausschreibung keine Option darstellt, werden künftig in diesem Segment maximal 50 % der produzierten Strommenge über die Direktvermarktung vergütet. Der restliche Anteil muss dann selbst verbraucht oder anderweitig vermarktet werden. Der Wert einer selbst verbrauchten Kilowattstunde kann wie gewohnt berücksichtigt werden.
- Sofern die gesamte produzierte Strommenge vergütet werden soll, ist die Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur verpflichtend. Ein Eigenverbrauch oder eine anderweitig eigenständige Vermarktung ist in diesem Fall nicht mehr zulässig. QuickPlan bietet in diesem Fall die Berücksichtigung des Eigenverbrauchs nicht mehr an.
- Neu ist eine Eingabemaske für den Wert der anderweitigen Vermarktung pro Kilowattstunde, beispielsweise im Rahmen eines Stromverkaufs an Dritte.
Bitte beachten Sie: Die zweite Anpassung betrifft nur Aufdachanlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab April 2021. Für die Inbetriebnahme bis 31. März 2021 gilt eine Übergangsregelung mit den bisherigen Bedingungen des EEG 2017. Auch dies wird von QuickPlan anhand des eingegebenen Inbetriebnahmedatums berücksichtigt.
Probieren Sie die neuen Features aus und lassen Sie sich von der tollen grafischen Dokumentation überzeugen. Alle Kunden, die QuickPlan auf Ihrer Website eingebunden haben, nutzen die vorgestellten Features bereits – das Update ist automatisch erfolgt.
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Neueinsteigern empfehlen wir unser Tutorial und das Kurzvideo mit einer Funktionsübersicht von QuickPlan. Gern steht Ihnen darüber hinaus auch unser Vertriebsteam für Fragen rund um unser Planungstool zur Verfügung.
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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Planen mit QuickPlan!